Der Jugendförderverein Brückedächle e.V. lädt recht herzlich zu seiner Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 29. November 2024, um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des FabLabs (Öhringer Straße 24, EG, Seiteneingang Ostseite) ein.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme!
Tagesordnung:
- Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Jahresrechnung
- Entgegennahme des Prüfungsberichts der Kassenprüfer*innen
- Wahl der Kassenprüfer*innen
- Entlastung und Wahl des Vorstands einschl. Kassenverwaltung
- Entlastung
- Wahl des Vorstands
- Wahl des*der 1. Vorsitzenden (1 Posten)
- Wahl des*der 2. Vorsitzenden (1 Posten)
- Wahl der Kassenverwaltung (1 Posten)
- Wahl des*der Schriftführer*in (1 Posten)
- Wahl der Beisitzer*innen (max. 2 Posten)
- Wahl der Jugendvertreter*innen (max. 2 Posten)
- Anträge und Beschlüsse zu Satzungsänderungen:
- Änderung in §6 Abs. 1 Satz 3:
- Aktuell: „Die Einberufung hat durch Aushang im Neuenstädter Jugendbüro, später Jugendhaus, und Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstadt unter Einhaltung einer 7-tägigen Frist mit gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.“
- Neu: „Die Einberufung hat durch Veröffentlichung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Neuenstadt unter Einhaltung einer 7-tägigen Frist mit gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.“
- Änderung in §6 Abs. 4 e:
- Aktuell: „Über die Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, dass vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterzeichnet im Neuenstädter Jugendbüro, später Jugendhaus, öffentlich gemacht und in der nächsten Mitgliederversammlung aufgelegt werden muss.“
- Neu: „Über die Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll anzufertigen, dass vom Vorsitzenden und vom Protokollführer unterzeichnet und in der nächsten Mitgliederversammlung ausgelegt werden muss. Die Einsicht in das Protokoll ist Vereinsmitgliedern stets zu gestatten.“
- Änderung in §7 Abs. 1:
- Aktuell: „Der Vorstand besteht aus: […]“
- Neu: „Der Vorstand besteht ausschließlich aus Vereinsmitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: […]“
- Änderung in §7 Abs. 3:
- Aktuell: „Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.“
- Neu: „Die Amtszeit beträgt regulär zwei Jahre. Endet die Vereinsmitgliedschaft eines Vorstandmitglieds gem. §4 Abs. 4 während dessen Amtszeit, so endet seine Amtszeit damit ebenfalls. In diesem Fall oder bei Rücktritt, kann die Mitgliederversammlung eine Nachwahl für das freigewordene Amt mit verkürzter Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl des kompletten Vorstands durchführen.“
- Änderung in §6 Abs. 1 Satz 3:
- Haushaltsbeschlüsse für geplante Anschaffungen
- Drehbank
- Elektroinstallation
- Instandsetzung Tonbrennofen
- Tiefziehmaschine
- Ausblick
- Sonstiges